27.04.2026 | Das israelische Parlament hat Ende März die Todesstrafe wiedereingeführt. Aus Sicht der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) und ihrer palästinensischen Partnerkirche stellt dies im Hinblick auf das Westjordanland einen Verstoß gegen die Genfer Konvention dar. Und es begründet ein Zweiklassenrecht, da das Gesetz faktisch nur bei Palästinenserinnen und Palästinensern Anwendung finden kann. Dazu gibt die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Adelheid Ruck-Schröder, folgende Erklärung ab:
„Das am 30. März von der Knesset beschlossene Gesetz ist der vorläufige Tiefpunkt des israelischen Vorgehens im besetzten Westjordanland, das nicht nur aus unserer Sicht völker- und menschenrechtlich zu verurteilen ist.
Die Evangelische Kirche von Westfalen hat in den vergangenen Monaten mehrfach Berichte von christlichen Kirchen und anderen Partnerorganisationen aus dem Nahen Osten erhalten, die auf die erschwerte Lebenssituation der Palästinenser und Palästinenserinnen im von Israel besetzten Westjordanland hinweisen. So informierte uns Dr. Imad Haddad, Bischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Jordanien und dem Heiligen Land, in der Osterwoche darüber, dass Amir Jamal al-Daraawi, ein Schüler der Ev.-Luth. Schule in Beit Sahour, und sein Vater Jamal al-Daraawi verhaftet worden seien, weil sie sich gegen die Übergriffe radikaler Siedler zur Wehr gesetzt hätten.
Diese Verhaftung steht in einer Reihe von Maßnahmen, die die rechtliche Position und das prekäre alltägliche Leben der Palästinenser und Palästinenserinnen im von Israel besetzten Westjordanland in den letzten Jahren beeinträchtigen. Dabei greifen staatliches und nichtstaatliche Handeln ineinander. So hatte die Knesset wiederholt den Bau von Siedlungen genehmigt und angekündigt, palästinensischen Lehrerinnen und Lehrern aus dem Westjordanland keine Arbeitserlaubnis mehr für Schulen in Ost-Jerusalem zu gewähren. Zugleich üben radikale Siedler (ohne staatlichen Auftrag) zunehmend Gewalt gegenüber Palästinensern und Palästinenserinnen aus, verwüsten Ackerland, fällen Olivenbäume und schikanieren Menschen. In vielen Fällen schreitet das Militär nicht ein, sondern unterstützt die Aktivitäten der Siedler, wie im Fall des verhafteten Schülers und seines Vaters.
Das am 30. März beschlossene israelische Gesetz über die Todesstrafe setzt diese bedenklichen Entwicklungen fort.
Die Evangelische Kirche von Westfalen lehnt die Todesstrafe prinzipiell ab. Die Todesstrafe ist grausam, unmenschlich, erniedrigend und unwirksam. Im konkreten Fall wirkt sie diskriminierend, denn das Gesetz kann faktisch nur bei Palästinensern und Palästinenserinnen Anwendung finden und begründet damit ein Zweiklassenrecht. Es verstößt im Hinblick auf das Westjordanland gegen die Genfer Konvention, da es Begnadigungen ausschließt und von einer Frist von 90 Tagen zur Vollstreckung ausgeht.
Die Evangelische Kirche von Westfalen hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass die Existenz des Staates Israel als Zufluchtsort von Jüdinnen und Juden aus politischen und theologischen Gründen unabdingbar ist. Angesichts des erstarkten Antisemitismus – in Deutschland und weltweit – bekräftigt sie diese Haltung. Unbeschadet dessen sehen wir die derzeitige israelische Politik und die diskriminierende Praxis gegenüber den Palästinenserinnen und Palästinensern mit großer Sorge. Wir teilen die Kritik unserer palästinensischen Partnerkirche an der Entscheidung der israelischen Regierung und Knesset zur Wiedereinsetzung der Todesstrafe.“
Foto: Präses Dr. Adelheid Ruck-Schröder (EKvW), © Jens Schulze